Behandlungskosten

Generell werden durch die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nur solche Behandlungen bezahlt, die als notwendig, wirtschaftlich und ausreichend gelten. Das sind in der Regel Behandlungen, die die Kaufunktion wiederherstellen wie z.B. klassischer Zahnersatz. Zahnersatz auf Implantaten wird daher von der GKV in der Regel nicht bezahlt aber bezuschusst.